Absage an das „heiße Mäuschen“

Täglich gehen in deutschen Unternehmen tausende Bewerbungen per e-mail ein. Eine komfortable und zeitsparende Sache für den Bewerber und den Unternehmer. Der Kandidat muss die Unterlagen nicht ausdrucken, keinen Umschlag und Briefmarken kaufen, etc. Bequem vom häuslichen Schreibtisch zum neuen Job. Auch die Unternehmen wissen mittlerweile die Vorteile der „Online-Bewerbung“ zu nutzen, müssen sie nun nicht mehr die zahlreichen Bewerbungsmappen zurücksenden. Weiterlesen

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Arbeitsrecht

Stärkung der Rechte von Zeit- und Leiharbeitern

Mit dem am 15.12.2010 ergangenen Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes soll verhindert werden, dass Unternehmen ihre längjährigen Mitarbeiter entlassen, um sie danach als „billige“ Zeitarbeiter, d. h. Mit wesentlich schlechterer Vergütung für die gleiche oder ähnliche Tätigkeit wieder einzustellen.

Darüber hinaus sollen die Zeitarbeitskräfte in Zukunft bevorzugt über freie Stellen in ihrem Einsatzunternehmen informiert werden und dieselben Zugangsmöglichkeiten zu Gemeinschaftseinrichtungen erhalten.

Daniela Morbach

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STATT – STECKBRIEF…. Ein Interview mit mir selbst

Womit beginnt ein guter Arbeitstag?

„Falsche Frage! Als Anwalt gibt es die Unterteilung in Arbeitstage und freie Tage nicht! Es ist wie bei Ärzten, Pfarrern und manch anderen Berufsgruppen. Anwalt ist man rund um die Uhr.“

Warum wollten Sie Anwalt werden?

„Es ist wirklich so, dass ich den NC (für Biologie) nicht geschafft habe, kein Blut sehen kann und in Mathematik eine Niete war. Die Ausbildung zum Juristen hat sich regelrecht aufgedrängt. Später dann -während der Ausbildung- gab es nur noch das eine Ziel: Anwalt!“

…warum dann noch Strafverteidiger?

„Die Möglichkeit, sich innerhalb des Anwaltsberufs frei zu entfalten, ist riesig. Als Strafverteidiger zu arbeiten, hat aber ein ganz anderes Niveau. Der Mensch neben einem, im Gerichtssaal, sitzt auf einem der gefährlichsten Plätze der Welt. Wird ihm die Freiheit genommen? Hat er es „verdient“? Habe ich das maximale unternommen, um seine Unschuld zu beweisen? Ertrage ich es, wenn er mir sagt, dass er der Täter war? Kollege Dr. Benno Heussen hat im Anwaltsblatt ein schöne Schilderung gegeben: „ Auch unsere Mandanten werden verstehen, dass Ihre Verteidiger einen gefährlichen Beruf ausüben. Der Geruch der Fälle bleibt in den Kleidern hängen, viele gehen tief unter die Haut und stören die Nächte, manche von uns rauchen nicht nur so viel, sondern greifen zu härteren Mitteln… wenn sie sich darum bemühen, ihren Job richtig zu machen.“ (Anwaltsblatt 10/2010).
Der Geruch ist es!“

…prägt der Job?

„Das müssen andere entscheiden. Alles im Leben prägt wohl. Als Anwalt gehöre ich aber einer privilegierten Berufsgruppe an: Ich kann aussuchen, wo meine juristischen Neigungen liegen. Ich kann wählen, wenn oder was ich vertrete oder bekämpfe“

…Was gibt es zu bekämpfen?

„Jede Menge, insbesondere bornierte Kollegen, wovon es zu viele gibt.
Leider gibt es immer noch jede Menge Menschen, die meinen, ein schlechtes Abitur rechtfertige den Beginn eines rechtswissenschaftlichen Studiums. Es gibt zu viele Tiefflieger unter den Juristen! Das allgemeine Bildungsniveau lässt zu wünschen übrig. Das war im Übrigen schon so, als ich studierte -es ist kein Kennzeichen der jüngeren Generation.“

…Ein Blick in die Zukunft?

„…bringt nichts! Die Dinge sind, wie sie sind. Wenn jeder ein wenig Kampf ums tägliche Recht leistet, muss uns allen nicht Bange sein.

…Alles wird gut?

„Alles wird gut -immer! Jeder Prozess hat einmal ein Ende! Alle Wunden sind einmal geheilt. Etwas mehr Gelassenheit -auch beim Kampf ums Recht- stünde allen gut zu Gesicht!“

Dieses Interview führte Rechtsanwalt Jochen Kreissl mit Rechtsanwalt Jochen Kreissl. Fortsetzungen sind denkbar unter www.kreissl-morbach.de/blog/

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Das Ende der Geduld?

Müssen wir gegen straffällige Jugendliche härter vorgehen? Sind unsere Jugendgerichte zu lasch im Umgang mit “kriminellen” Jugendlichen?

Kirsten Heisig, verstorbene Jugendrichterin und Buchautorin beschreibt in “Das Ende der Geduld” anschaulich und eindringlich ihre Arbeit als Jugendrichterin. Bei Lektüre dieses Buches stellt man sich die Frage, ob was in unserem Land “falsch läuft”. Woran liegt es, dass scheinbar immer mehr Kinder und Jugendliche strafrechtlich in Erscheinung treten? Warum schaffen sie es, kriminelle Karrieren hinzulegen? Was läuft hier falsch? Liegt es an der mangelhaften Erziehungskompetenz der Eltern, dem laschen Umgang der Jugendrichter mit den Jugendlichen? Oder sind Jugendliche heute von “Natur aus” gewalttätiger, respektloser und krimineller als früher? Vielleicht sind es auch die Medien, die die Öffentlichkeit durch aufgebauschte Pressemitteilungen verunsichert?

Sicherlich sind Kinder/Jugendliche nicht von Natur aus kriminell, werden also nicht als “Verbrecher” geboren. Dann liegt der Verdacht nahe, dass Kriminalität ein Ausfluss oder gar ein Spiegelbild der Gesellschaft ist. Oft sind es die Lebensumstände, das Familienumfeld, der Freundeskreis und die daraus entwickelte (schlechte) Sozialisation, die Jugendliche auf die schlechte Bahn bringt. Wenn ein Jugendlicher das erste Mal strafauffällig wird, sind Schulen, Jugendamt und zuletzt die Gerichte in der Pflicht, einzuschreiten und gegenzusteuern. Es gibt viele Möglichkeiten, einzuschreiten. Ganz bestimmt bedarf es nicht der Verschärfung und Ausweitung von Gesetzen. Es hapert indes am richtigen Umgang und an Innovation.

Daniela Morbach

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Wie schnell dürfen “Brummis” fahren?

Ein Mandant ruft an und berichtet, ihm werde vorgeworfen, mit seinem Brummi (alles über 7,5 t) 22km/h zu schnell gefahren zu sein. Die Strasse, auf der er geblitzt worden sei, habe “wie eine Autobahn ausgesehen”. Meine erste Überlegung war, dass 102km/h dann ja doch ein wenig viel für einen schweren LKW sei. Doch weit gefehlt! Wie schnell darf ein Brummi eigentlich fahren? Selbst erfahrene Richter und Anwälte aus dem Bereich Bussgeldgrecht antworten überwiegend auf “80km/h”. Auf allen Strassen oder nur Autobahnen? Auf Bundesstrassen?  Mein Mandant war auf einer autobahnähnlich ausgebauten vierspurigen Bundesstrasse, deren Spuren durch Mittelstreifen getrennt sind, unterwegs – ohne dass diese Strasse als Kraftfahrstrasse gekennzeichnet war. Hier wurde er mit 82km/h geblitzt. Er soll 80 € zahlen, da die zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKW ausserhalb geschlossener Ortschaften 60 km/h betrage.  Die Rechtslage scheint eindeutig: §§ 3 III Nr 2b StVO, 18 V 1,2 StVO lassen keinen Spielraum! Der Gesetzgeber verlangt 60km/h und lässt Ausnahmen nur auf Kraftstrassen und Autobahnen zu.Überall sonst ausserhalb der Ortschaften also nur 60km/h!

Mein Vorschlag an den Verband für Güterfernverkehr und andere: Eine Woche LKW-Fahren nach Vorschrift – mit 60km/h landauf, landab. Das Gesetz dürfte dann einem schnellen Verfalldatum entgegensehen. Brummi-Fahrer, die “geblitzt” wurden, können  sich ggf. damit rausreden, dass ihr Anwalt auf Nachfrage erklärt habe, Brummis dürften stets 80km/h fahren. Ob es hilft bleibt jeweils abzuwarten.

Jochen Kreissl

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STREET VIEW ODER: WORÜBER WILL ICH MICH MORGEN AUFREGEN?

“Google guckt über Gartenzäune”, “Gegen die Wand der Privatheit”, “Ist Google böse?” – so oder so ähnlich lauten Presseartikel der vergangenen Wochen. Ganzseitig in der Form einer Anzeige stellt Google “5 Fragen zu Google und Street View” und beantwortet sie sogleich. Warum ich mich damit beschäftige? Weil ich mich frage, ob ich nun nur alt geworden bin oder etwas nicht realisiert habe oder beides gilt.

Als junger Jurist habe ich – für unsere Provinz beachtlich – die Massen bewegt gegen die vom Staat verfügte, alles und jeden erfassende VOLKSZÄHLUNG. Dann war lange Ruhe, bis sich das worldwide web entwickelte und so manche datentechnische Neuerung mehr.

Wir zahlen also heute  vornehmlich mit Kreditkarten. Unsere Handys kann man orten. Es gibt grosse und kleine Lauschangriffe. Losgelöst vom persönlichen IQ ist “man” Mitglied bei wkw, facebook, studi-vz, schüler-vz. Wir sind online-banker, bestellen Bücher und CD und Klamotte via Internet. Buchen Urlaub – online! Gucken über google-maps schon mal ins Hotel – und sollen uns jetzt worüber aufregen – über google-streeet view?

Selbst in der juristischen Fachpresse ist man sich nicht zu schade, über diesen Unsinn zu schreiben. Datenschützer kommen endlich wieder zu Wort. Die Widerspruchsfrist sei zu kurz. Mieter-  und Vermieterschützer – jeder aus seiner Sicht – haben etwas zum Thema beizutragen. Es sind dieselben  “Aufreger”, die gar nichts gegen videoüberwachte Bereiche in Innenstädten oder öffentlichen Gebäuden einzuwenden haben. Wir klinken und bei diesem “Aufreger” aus. Die Welt ist vermessen – und wir mit ihr. Zu spät!  Es gibt keine Privatsphäre (mehr).

Jochen Kreissl

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STERBEHILFE – EIN GANZ PERSÖNLICHES PLÄDOYER

Wann menschliches Leben beginnt – wann es endet: Juristen haben darauf eine Antwort. Dazwischen: Lebenslängliche Selbstverwirklichung. Der Tod kommt dabei nicht vor, allenfalls abstrakt in Film und Literatur oder doch plötzlich näher, weil ein Freund, ein Verwandter, ein Angehöriger starb. Ganze Berufsgruppen werden täglich mit dem Sterben, dem Tod,  konfrontiert. Als Strafverteidiger habe ich nachträglich den Blick auf den Tod in seiner grausamsten Form, der des Mordes oder auch “nur” des Totschlags oder des versuchten Mordes oder Totschlags  werfen müssen. Stets ging es um andere, nicht das eigene Leben. Aber plötzlich: Die eigene, totbringende Erkrankung! Eindeutige Diagnose! Für Augenblicke dreht sich die Welt nicht mehr – danach nie mehr so wie zuvor. Bis hierhin haben es manche gerade geschafft, ein Testament abzufassen, viele nicht mal dies. An jeder Volkshochschule werden Vorträge zu Patientenverfügungen gehalten. Testamente, Patientenverfügung, Vorsorgevollmachten – “Wozu das alles?”, höre ich immer wieder. Der Tod hat keinen Platz im Leben. Wer so denkt gibt Selbstverwirklichung auf, ehe das Leben vorüber ist. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben muss bis zur letzten Sekunde im Leben eines Menschen zur Geltung kommen! Der Mediziner Michael de Ridder hat ein bemerkenswertes “Plädoyer für eine neue Sterbekultur in Zeiten der Hochleistungsmedizin” verfasst in Form seines Buches “Wie wollen wir sterben?” (erschienen bei DVA). Lesen Sie es! Es gibt aus meiner Sicht keine kompetentere und komplettere Auseinandersetzung mit dem Prozess des Sterbens. De Ridder ist es gelungen, mir die Angst vor dem Tod zu nehmen! Er schreibt:”Was aber, wenn es nichts mehr zu heilen gibt? Wenn eine Patient “austherapiert” ist….?Statt Totkranke um jeden Preis am Leben zu erhalten, müssen Mediziner lernen, in aussichtslosen Situationen ein friedliches Sterben zu ermöglichen. Gerade hier…sind Ärzte gefragt, als Begleiter, als Fürsorger”.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil zu Az. 2 StR 454/09 Rechtssicherheit im Spannungsfeld zwischen erlaubter passiver und verbotener aktiver Sterbehilfe hergestellt. Stets kommt es hinsichtlich eines Behandlungsabbruchs auf den – auch nur mündlich geäusserten -Patientenwillen an. Aber wer setzt diesen Willen um? Wer übernimmt Verantwortung? Wer erkennt, ob es sich noch um erlaubte passive oder schon  um  (noch) verbotene aktive Sterbehilfe handelt? Wie , wenn der Patient nicht mehr befragt werden kann? Hier kommt ungeheuere Last auf Angehörige zu, weshalb ich mich entschieden habe, als Jurist beratend zur Seite zu stehen.  Die in den letzten  Lebensminuten zu treffenden Entscheidungen eines Sterbenden, der Selbstbestimmung und Würde bis zuletzt in den Händen hält, sind noch immer auch rechtliche Entscheidungen nicht nur für die behandelnden Ärzte (die durch das Urteil des BGH von ihrer höchsten Pflicht, unter allen Umständen für das Leben des Patienten zu kämpfen, entbunden sind), sondern namentlich für die Angehörigen. Woher sollen diese wissen, was nun richtig ist und was falsch? Hier will ich mit meiner Verantwortung ansetzen, also die “letzten” Gespräche führen, die “letzten” Entscheidungen anempfehlen, somit also helfen, die Würde zu wahren bis zum Schluss. Denn: “Würdelos kann nicht nur die Apparate-medizin am Lebensende sein, sondern auch der Erfindungsreichtum künftiger Erben”, wie Reinhard Müller in einem Kommentar in FAZ v.22.Juli 2010 schreibt. Dem ist nichts hinzuzufügen!

Jochen Kreissl

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START IN KÜRZE

In wenigen Tagen beginnen wir mit unserem Kanzlei-Blog. Aktuelle Themen werden aus juristischer Sicht betrachtet. Thematisch wird alles, was in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird, von und erörtert. Von Sterbehilfe über Google-street-view bis hin zu kommunalen Themen wird es Diskussionsanregungen geben.

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